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1. Definitionen

1.1Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Anmeldung, Teilnahme, Zahlung, Kündigung und Durchführung der von Reality Upgrade angebotenen Ausbildung.

1.2Aufenthaltskosten

Kosten für Unterkunft, Übernachtungen, Catering, Mahlzeiten, Veranstaltungsort und Aufenthaltsmöglichkeiten während des Siebentägigen Zentralen Ausbildungsbestandteils (“Herzstücke”).

1.3Digitale Ausbildungsbestandteile

Bestandteile der Ausbildung, die dem Teilnehmer elektronisch zur Verfügung gestellt werden, darunter E-Learnings, Zugang zu einer Online-Lernumgebung und exklusives digitales Lehrmaterial.

1.4Reality Upgrade

Reality Upgrade B.V. – Von Clermontplein 16, 6291 AV Vaals, Niederlande

USt-IdNr.: NL864851571B01

1.5Teilnehmer

Die natürliche Person (Verbraucher) oder juristische Person (Unternehmer), die mit Reality Upgrade einen Vertrag über die Teilnahme an und das Absolvieren der Ausbildung schließt.

1.6Ausbildung

Die von Reality Upgrade angebotene Jahresausbildung gemäß den Artikeln 5 und 6.

1.7Ausbildungskosten

Der vom Teilnehmer insgesamt für die Ausbildung geschuldete Preis einschließlich der gesondert ausgewiesenen Aufenthaltskosten für den Siebentägigen Zentralen Ausbildungsbestandteil.

1.8Anlaufkosten

Die Kosten, die Reality Upgrade vorab zur Vertragsdurchführung aufgewendet hat. Für jeden Teilnehmer fallen stets Anlaufkosten an, insbesondere Verwaltungs-, IT-, Marketing- und Personalkosten; Miete des Ausbildungsorts; Durchführung des Screeningverfahrens; Planung und Zusammenstellung von Gruppen, Stundenplänen sowie Auswahl und Einsatzplanung der Lehrkräfte; besondere Information und Beratung; Versand von Informationsmaterial; administrative Bearbeitung der Anmeldung; Einrichtung der Teilnehmerakte und des Teilnehmerkontos in der Online-Lernumgebung; Vorbereitung und Durchführung einer etwaigen Einführung; Porto, Online-Lizenzen, Eingangstests und Informationsmaterial sowie sonstige von Reality Upgrade nachweisbare Kosten.

1.9Vertrag

Der Vertrag zwischen Reality Upgrade und dem Teilnehmer über die Teilnahme an und das Absolvieren der Ausbildung.

1.10Zeitraum

Ein von Reality Upgrade festgelegter Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen, in dem der Siebentägige Zentrale Ausbildungsbestandteil stattfindet.

1.11Screeningverfahren

Der obligatorische Fragebogen und das mündliche medizinische und psychologische Screeninggespräch, anhand deren Reality Upgrade die Eignung des Teilnehmers beurteilt.

1.12Durchführung der Ausbildung

Das durch oder im Namen von Reality Upgrade erfolgende Organisieren, Anbieten und Durchführen der Ausbildung und der zu ihr gehörenden Ausbildungsbestandteile, einschließlich des Einsatzes von Dozenten, Ausbildern und Facilitatoren, der genutzten Veranstaltungsorte und Durchführungsformen, der Betreuung des Teilnehmers sowie der Durchführung von Prüfungen.

1.13Selbsterfahrung

Der Ausbildungsbestandteil, in dem der Teilnehmer unter Begleitung durch Einnahme einer im Durchführungsland gesetzlich zulässigen psychoaktiven Substanz selbst eine psychedelische Erfahrung macht, bevor er lernt, andere bei solchen Erfahrungen zu begleiten.

1.14Siebentägiger Zentraler Ausbildungsbestandteil (“Herzstücke”)

Zentraler Ausbildungsbestandteil von sieben aufeinanderfolgenden Tagen gemäß Artikel 6.

2. Geltungsbereich

2.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge zwischen Reality Upgrade und dem Teilnehmer bezüglich der Ausbildung.

2.2Bucht der Teilnehmer zusätzlich ein von Reality Upgrade als Pauschalreise angebotenes Retreat, gelten diese Bedingungen ausschließlich für die Ausbildung. Für das Retreat gelten ausschließlich die dafür einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Retreats.

2.3Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie vorab ausdrücklich schriftlich mit Reality Upgrade vereinbart wurden.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1Die Anmeldung erfolgt online über die offizielle Website Reality Upgrade oder mittels eines von Reality Upgrade bereitgestellten Anmeldeformulars.

3.2Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Teilnehmer zustande.

3.3Danach erhält der Teilnehmer eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.

3.4Reality Upgrade kann eine Anmeldung aus schwerwiegenden, ausschließlich von ihr zu beurteilenden Gründen ablehnen. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet.

4. Bedenkzeit und Widerrufsrecht (Verbraucher)

4.1Verbrauchern steht binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss eine gesetzliche Bedenkzeit zu, innerhalb deren sie kostenlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen können.

4.2Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn Reality Upgrade mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Teilnehmers innerhalb der Widerrufsfrist die Ausbildung bereits teilweise erbracht oder unmittelbar Zugang zu Digitalen Ausbildungsbestandteilen gewährt hat.

5. Durchführung der Ausbildung und Bemühenspflicht

5.1Reality Upgrade führt die Ausbildung mit größtmöglicher Sorgfalt, Professionalität und nach bestem Wissen durch. Geschuldet ist ausdrücklich ein Tätigwerden, kein bestimmter Erfolg; das Ergebnis hängt wesentlich von Einsatz und Offenheit des Teilnehmers ab.

5.2Die Ausbildung dauert zwölf Monate und behandelt in acht Themenblöcken die Begleitung und das Coaching psychedelischer Erfahrungen. Bestandteil ist ein zentraler Ausbildungsabschnitt von sieben aufeinanderfolgenden Tagen (Siebentägiger Zentraler Ausbildungsbestandteil, “Herzstücke”). Für die Planung und eine etwaige Verlegung des Siebentägigen Zentralen Ausbildungsbestandteils gilt Artikel 6.

5.3Die Ausbildung endet mit einer Multiple-Choice-Prüfung, die bestanden werden muss. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten ein Zertifikat von Reality Upgrade; damit ist keine staatlich anerkannte Qualifikation verbunden.

5.4Reality Upgrade ist berechtigt, für die Durchführung der Ausbildung Dritte (Gast-Facilitatoren) einzusetzen.

5.5Reality Upgrade ist berechtigt, sofern dies für eine ordnungsgemäße oder zweckmäßige Durchführung der Ausbildung vernünftigerweise erforderlich oder wünschenswert ist, Änderungen hinsichtlich der für die Ausbildung eingesetzten Dozenten, Ausbilder oder Facilitatoren, des Veranstaltungsortes sowie der Form oder Art der Durchführung der hierfür geeigneten Bestandteile der Ausbildung vorzunehmen.

5.6Solche Änderungen gelten nicht als wesentliche Änderung des Vertrags und berechtigen den Teilnehmer weder zur Kündigung oder Auflösung des Vertrags noch zur Rückerstattung oder Minderung der Ausbildungskosten, sofern dadurch Art, Inhalt, Umfang und Qualität der Ausbildung nicht wesentlich beeinträchtigt werden und dem Teilnehmer vernünftigerweise zugemutet werden kann, die Ausbildung unter den geänderten Umständen fortzusetzen.

5.7Im Falle einer Erkrankung oder eines unvorhergesehenen Ausfalls eines Dozenten oder Facilitators wird sich Reality Upgrade nach Kräften darum bemühen, für einen angemessenen Ersatz zu sorgen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich Reality Upgrade das Recht vor, den Unterrichtstag zu verlegen.

6. Siebentägiger Zentraler Ausbildungsbestandteil (“Herzstücke”)

6.1In jedem Ausbildungsjahr findet als Bestandteil der Ausbildung der Siebentägige Zentrale Ausbildungsbestandteil statt. Reality Upgrade bietet für diesen Ausbildungsbestandteil innerhalb desselben Ausbildungsjahres höchstens drei verschiedene Zeiträume an. Die verfügbaren Zeiträume werden dem Teilnehmer vor oder bei der Anmeldung bekannt gegeben. Der Teilnehmer wählt bei der Anmeldung einen dieser Zeiträume aus.

6.2Für jeden der in Ziffer 6.1 genannten Zeiträume gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern. Sind spätestens drei Monate vor Beginn eines bestimmten Zeitraums weniger als 15 Teilnehmer für diesen Zeitraum angemeldet, ist Reality Upgrade berechtigt, die betreffende Gruppe mit der Gruppe eines der anderen, bei der Anmeldung bekannt gegebenen Zeiträume innerhalb desselben Ausbildungsjahres zusammenzulegen.

6.3Macht Reality Upgrade von der in Ziffer 6.2 genannten Befugnis Gebrauch, kann der Teilnehmer ohne zusätzliche Kosten während eines von Reality Upgrade bestimmten anderen Zeitraums innerhalb desselben Ausbildungsjahres am Siebentägigen Zentralen Ausbildungsbestandteil teilnehmen, sofern dieser Zeitraum dem Teilnehmer bereits bei der Anmeldung bekannt gegeben worden war. Reality Upgrade informiert den Teilnehmer hierüber so bald wie möglich.

6.4Reality Upgrade ist ebenfalls berechtigt, den Siebentägigen Zentralen Ausbildungsbestandteil auf einen der anderen in Ziffer 6.1 genannten, veröffentlichten Zeiträume innerhalb desselben Ausbildungsjahres zu verlegen, wenn die Durchführung in dem ursprünglich gewählten Zeitraum aufgrund der Erkrankung oder des Ausfalls eines für die Durchführung erforderlichen Dozenten oder Ausbilders, aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund eines anderen Umstands, der außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Reality Upgrade liegt, vernünftigerweise nicht möglich ist.

6.5Eine Änderung im Sinne der Ziffern 6.2 bis einschließlich 6.4 gilt nicht als wesentliche Änderung der Ausbildung und berechtigt den Teilnehmer weder zur Kündigung oder Auflösung des Vertrags noch zur Rückerstattung oder Minderung der Ausbildungskosten, sofern sich die Änderung auf die Verlegung auf einen der dem Teilnehmer bereits bei der Anmeldung bekannt gegebenen Zeiträume innerhalb desselben Ausbildungsjahres beschränkt und dem Teilnehmer vernünftigerweise zugemutet werden kann, die Ausbildung in diesem anderen Zeitraum fortzusetzen.

7. Screeningverfahren

7.1Die Teilnahme ist erst nach vollständigem und erfolgreichem Abschluss des obligatorischen Screeningverfahrens möglich.

7.2Das Screeningverfahren besteht aus einem obligatorischen Fragebogen und einem obligatorischen mündlichen medizinischen und psychologischen Screeninggespräch mit Reality Upgrade oder einem von Reality Upgrade benannten Sachverständigen.

7.3Nach der Anmeldung und Zahlung erhält jeder Teilnehmer an der Ausbildung einen Fragebogen. Dieser ist vollständig und wahrheitsgemäß innerhalb der von Reality Upgrade gesetzten Frist auszufüllen und an Reality Upgrade zurückzusenden.

7.4Darüber hinaus ist nach der Anmeldung und Zahlung ein obligatorisches mündliches medizinisches und psychologisches Screeninggespräch mit Reality Upgrade oder den von Reality Upgrade benannten Sachverständigen erforderlich.

7.5Erst nach erfolgreichem Abschluss beider Schritte (Fragebogen und mündliches Screening) wird die Teilnahme an der Ausbildung von Reality Upgrade endgültig bestätigt.

7.6Wird der Fragebogen nicht ausgefüllt oder nicht fristgerecht zurückgesandt oder wird das mündliche Screeninggespräch nicht geführt, ist Reality Upgrade berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Ausbildung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder auf Rückerstattung der Ausbildungskosten.

8. Gesundheitsanforderungen und Eigenverantwortung

8.1Die Ausbildung und die dabei angebotenen psychedelischen Erfahrungen sind keine medizinische oder psychologische Behandlung.

8.2Die Teilnahme an der Ausbildung setzt die körperliche und psychische Eignung voraus. Reality Upgrade beurteilt anhand des Screeningverfahrens, ob der Teilnehmer für die Teilnahme an der Ausbildung geeignet ist. Das Screeningverfahren besteht aus einem Fragebogen und einem mündlichen Screeninggespräch und umfasst auch eine Beurteilung anhand der in Ziffer 8.6 genannten absoluten medizinischen Kontraindikationen.

8.3Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, ärztlichen Rat einzuholen, wenn Zweifel an seiner Eignung zur Teilnahme an der Ausbildung bestehen.

8.4Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle für seine körperliche oder psychische Gesundheit relevanten Informationen, die für die Teilnahme an der Ausbildung von Bedeutung sein können, vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Der Teilnehmer hat Reality Upgrade außerdem rechtzeitig und schriftlich über jede relevante Änderung seines Gesundheitszustands während der Ausbildung zu informieren, darunter in jedem Fall eine Schwangerschaft sowie Änderungen bei der Einnahme von Medikamenten.

8.5Verschweigt der Teilnehmer gesundheitsrelevante Informationen oder macht er hierzu unrichtige oder unvollständige Angaben, haftet Reality Upgrade nicht für körperliche, psychische oder sonstige Schäden, die auf das Verschweigen oder die unrichtige oder unvollständige Angabe dieser Informationen zurückzuführen sind.

8.6Die nachstehend aufgeführten absoluten medizinischen Kontraindikationen schließen die Teilnahme an einer Ausbildung von Reality Upgrade ausnahmslos vollständig aus:

  • Psychosen oder psychotische Episoden;
  • bipolare Störungen (insbesondere Typ I);
  • schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen;
  • Schwangerschaft;
  • Einnahme kontraindizierter Medikamente;
  • akute Suizidalität oder Gefahr der Selbstverletzung.

8.7Die vorstehend genannten absoluten medizinischen Kontraindikationen stellen keine abschließende Aufzählung dar. Reality Upgrade kann die Teilnahme ebenfalls ausschließen, wenn sich im Rahmen des Screeningverfahrens andere medizinische oder psychische Kontraindikationen oder Umstände ergeben, aufgrund derer die Teilnahme an der Ausbildung nach Einschätzung von Reality Upgrade nicht verantwortbar ist.

8.8Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Teilnehmer trägt jederzeit selbst die Verantwortung für seine eigenen körperlichen, emotionalen und psychischen Prozesse und Handlungen.

9. Informierte Einwilligung

9.1Der Teilnehmer hat vor der Teilnahme an der Ausbildung seine informierte Einwilligung (Informed Consent) zu erteilen. Dies bedeutet, dass der Teilnehmer bestätigt, dass er über die Art der Erfahrung, den Ablauf und Inhalt des Programms, die möglichen Risiken sowie die jeweiligen eigenen Verantwortlichkeiten des Teilnehmers und von Reality Upgrade informiert ist und diese verstanden hat.

9.2Die Teilnahme des Teilnehmers an der Ausbildung erfolgt vollständig auf freiwilliger Basis.

9.3Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an der Ausbildung jederzeit beenden. Für die Folgen der Beendigung gilt Artikel 11.

10. Anwesenheitspflicht

10.1Vom Teilnehmer wird erwartet, dass er an allen vorgesehenen Ausbildungstagen pünktlich anwesend ist (Anwesenheitspflicht), um für die Erteilung eines Zertifikats in Betracht zu kommen.

10.2Im Rahmen der Ausbildung gibt es keine festen Nachholtermine. Kann der Teilnehmer aufgrund unvorhergesehener Umstände, wie etwa Krankheit, an einem Ausbildungstag oder Modul nicht teilnehmen, wird sich Reality Upgrade, soweit dies vernünftigerweise und organisatorisch möglich ist, darum bemühen, gemeinsam mit dem Teilnehmer eine geeignete Alternative zu finden oder ihm die Möglichkeit zu bieten, den versäumten Ausbildungsbestandteil zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Reality Upgrade kann nicht gewährleisten, dass eine Nachholmöglichkeit zur Verfügung steht. Die Abwesenheit des Teilnehmers lässt seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag unberührt.

11. Kündigung durch den Teilnehmer

11.1Der Teilnehmer kann den Vertrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail kündigen; Reality Upgrade bestätigt die Kündigung.

11.2Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

11.3Bei Beendigung vor oder während der Ausbildung schuldet der Teilnehmer eine Vergütung, soweit und in der Höhe, in der Reality Upgrade nach den bereits erbrachten Arbeiten und den sonstigen Umständen gemäß den gesetzlichen Regeln des Auftragsvertrags Anspruch darauf hat.

11.4Bei der Festlegung dieser Vergütung werden die von Reality Upgrade bereits für den Teilnehmer erbrachten Leistungen berücksichtigt, einschließlich angemessener Vorbereitungs- und Anlaufleistungen, sowie der Teil der Ausbildung, der bereits durchgeführt wurde. Kosten und Leistungen, die Reality Upgrade infolge der Beendigung einspart, werden hiervon in Abzug gebracht.

11.5Der Teilnehmer zahlt in diesem Fall eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen, einschließlich der Anlaufkosten. Zur Klarstellung findet der Teilnehmer nachstehend eine Übersicht über diese Kosten als Prozentsatz des vereinbarten Preises. Diese Prozentsätze stellen die maximal zu zahlende Vergütung dar. Ist die zu zahlende angemessene Vergütung niedriger, wird dem Teilnehmer eine entsprechend niedrigere Vergütung in Rechnung gestellt. Die Höhe der Vergütung wird von Reality Upgrade auf Verlangen des Teilnehmers begründet:

Zeitpunkt der KündigungKosten in Prozent des vereinbarten Preises
Bis 2 Monate vor Beginn10 % des vereinbarten Preises, abzüglich der Kosten für noch nicht erhaltene Studienmaterialien
Zwischen 2 Monaten und 1 Monat vor Beginn20 % des vereinbarten Preises, abzüglich der Kosten für noch nicht erhaltene Studienmaterialien
Zwischen 1 Monat und 2 Wochen vor Beginn30 % des vereinbarten Preises, abzüglich der Kosten für noch nicht erhaltene Studienmaterialien.
Weniger als 2 Wochen vor Beginn40 % des vereinbarten Preises, abzüglich der Kosten für noch nicht erhaltene Studienmaterialien.
Kündigung während der AusbildungBei vorzeitiger Beendigung werden 40 % des vereinbarten Preises (als Anlaufkosten), abzüglich der Kosten für noch nicht erhaltene Studienmaterialien, zuzüglich der Kosten der bereits in Anspruch genommenen Bestandteile der Ausbildung berechnet, unabhängig davon, ob der Teilnehmer bei der betreffenden Veranstaltung bzw. den betreffenden Veranstaltungen anwesend war.

Die Gesamtkosten übersteigen in keinem Fall den vereinbarten Preis. Die Kosten für die bereits in Anspruch genommenen Bestandteile der Ausbildung werden grundsätzlich wie folgt berechnet:

  • Bei einer über das gesamte Jahr laufenden Ausbildung: die Kosten anteilig entsprechend der Anzahl der Monate, in denen die Ausbildung in Anspruch genommen wurde, einschließlich des laufenden Monats.
  • Bei einer in Blöcke gegliederten Ausbildung: die Kosten der abgeschlossenen Module/Blöcke der Ausbildung zuzüglich der Kosten des Moduls/der Module bzw. des Blocks/der Blöcke der Ausbildung, die zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung besucht werden.

11.6Für Digitale Ausbildungsbestandteile, soweit die von Reality Upgrade angebotene Ausbildung solche umfasst, gelten die folgenden abweichenden Kündigungsregelungen:

a)Digitale Ausbildungsbestandteile

Soweit die Ausbildung aus Digitalen Ausbildungsbestandteilen besteht, kann die Ausbildung gekündigt werden. Der Teilnehmer bleibt jedoch verpflichtet, den vereinbarten Preis vollständig zu zahlen, es sei denn, die angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen ist niedriger. In diesem Fall schuldet der Teilnehmer ausschließlich diese niedrigere Vergütung. Reality Upgrade wird die Höhe dieser Vergütung auf Verlangen des Teilnehmers begründen.

11.7Ergänzend zu der in Art. 11.5 vorstehend geregelten allgemeinen Kostenerstattung für die Ausbildung gilt hinsichtlich der Unterbringungskosten für den Siebentägigen Zentralen Ausbildungsbestandteil Folgendes:

b)Siebentägiger Zentraler Ausbildungsbestandteil (Herzstücke)

Ab dem Zeitpunkt, zu dem Reality Upgrade die für den Teilnehmer reservierte Unterkunft, Verpflegung und sonstigen Aufenthaltsleistungen bei den jeweiligen Dienstleistern nicht mehr kostenfrei stornieren kann, in jedem Fall jedoch ab 90 Tagen vor Beginn des Siebentägigen Zentralen Ausbildungsbestandteils, sind bei einer Stornierung durch den Teilnehmer 100 % der gesondert vereinbarten Aufenthaltskosten zu zahlen, abzüglich der Kosten, die Reality Upgrade infolge der Stornierung tatsächlich einspart oder zurückerstattet erhält.

12. Beendigung durch Reality Upgrade wegen beim Screening festgestellter absoluter medizinischer Kontraindikationen

12.1Ergibt sich im Rahmen des Screeningverfahrens, dass bei dem Teilnehmer eine absolute medizinische Kontraindikation vorliegt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die in Ziffer 8 genannten absoluten medizinischen Kontraindikationen, aufgrund derer die Teilnahme an der Ausbildung nach Einschätzung von Reality Upgrade nicht verantwortbar ist, ist Reality Upgrade berechtigt, den Vertrag zu beenden.

12.2Hat der Teilnehmer vollständig und wahrheitsgemäß am Screeningverfahren mitgewirkt und war dem Teilnehmer die absolute medizinische Kontraindikation vor Abschluss des Vertrags nicht bekannt und hätte sie ihm vernünftigerweise auch nicht bekannt sein müssen, hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der bereits für die Ausbildung gezahlten Beträge. Reality Upgrade erstattet diese Beträge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags.

12.3Reality Upgrade ist nicht verpflichtet, Kosten zu erstatten, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Ausbildung entstanden sind und die nicht Bestandteil des Vertrags sind, darunter Reise- und Aufenthaltskosten, Versicherungskosten, Materialkosten sowie Kosten für sonstige vom Teilnehmer erworbene Waren oder Dienstleistungen.

12.4Eine Beendigung aufgrund dieses Artikels gilt nicht als Kündigung durch den Teilnehmer. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Kündigungskosten, die bei einer Kündigung durch den Teilnehmer gelten, finden auf eine solche Beendigung keine Anwendung.

13. Zahlung

13.130 % der Ausbildungskosten sind bei Anmeldung zu zahlen. Die verbleibenden 70 % der Ausbildungskosten sind spätestens 14 Tage vor dem Kick-off der Ausbildung zu zahlen (Jahrgang 1 bis zum 25.02.2027, Jahrgang 2 bis zum 21.08.2027). Alternativ kann der Teilnehmer die Ausbildungskosten am Tag der Anmeldung vollständig per Echtzeitüberweisung zahlen; in diesem Fall gewährt Reality Upgrade 3 % Skonto. Bei Ratenzahlung (sofern angeboten) sind die jeweiligen Fälligkeitstermine genau einzuhalten.

13.2Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist Reality Upgrade berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, einschließlich des Zugangs zu Online-Modulen und Ausbildungsmaterialien sowie der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, bis der geschuldete Betrag vollständig beglichen ist. Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

14. Nicht rechtzeitige Zahlung

14.1Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Teilnehmer von Rechts wegen in Verzug.

14.2Verbraucher erhalten zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung (Mahnung), in der ihnen eine Frist von 14 Tagen zur Begleichung des ausstehenden Betrags eingeräumt wird. Zugleich werden sie auf die bei ausbleibender Zahlung anfallenden Inkassokosten hingewiesen.

14.3Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Teilnehmer, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus ist Reality Upgrade nach Ablauf der in der 14-Tage-Mahnung gesetzten Zahlungsfrist berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem niederländischen Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Inkassokosten (Wet normering buitengerechtelijke incassokosten, WIK) in Rechnung zu stellen.

14.4Diese Inkassokosten betragen höchstens: 15 % der offenen Forderung bis zu € 2.500,00; 10 % der darauffolgenden € 2.500,00 und 5 % der darauffolgenden € 5.000,00, mindestens jedoch € 40,00.

14.5Für gewerbliche Teilnehmer (B2B) gilt, dass sie unmittelbar nach Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist in Verzug geraten. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der gewerbliche Teilnehmer vertragliche Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt. Darüber hinaus macht Reality Upgrade gegenüber gewerblichen Teilnehmern außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % der Hauptforderung, mindestens jedoch € 250,00, geltend.

15. Höhere Gewalt

15.1Reality Upgrade ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Teilnehmer zu erfüllen, wenn Reality Upgrade daran aufgrund eines Umstands gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden von Reality Upgrade zurückzuführen ist und weder nach dem Gesetz noch aufgrund eines Rechtsgeschäfts oder der im Rechtsverkehr geltenden Auffassungen in den Verantwortungsbereich von Reality Upgrade fällt (höhere Gewalt).

15.2Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Krankheit oder (plötzlicher) Ausfall des Facilitators, behördliche Maßnahmen (z. B. während einer Pandemie), extreme Witterungsbedingungen sowie Strom- oder Internetausfälle, die die Erbringung von Online-Diensten unmöglich machen.

15.3Im Falle höherer Gewalt wird sich Reality Upgrade darum bemühen, den betreffenden Bestandteil der Ausbildung auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Reality Upgrade erstattet in keinem Fall dem Teilnehmer entstandene Reise-, Aufenthalts- oder sonstige Kosten.

16. Haftung

16.1Reality Upgrade haftet für Schäden des Teilnehmers, soweit diese Schäden auf einer Reality Upgrade zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrags oder auf einem rechtswidrigen Verhalten von Reality Upgrade beruhen.

16.2Reality Upgrade haftet ausdrücklich nicht für:

a)Schäden, die dadurch entstehen, dass Reality Upgrade von unrichtigen oder unvollständigen Informationen ausgegangen ist, die vom Teilnehmer oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt wurden (wie etwa verschwiegene medizinische Umstände);

b)körperliche oder psychische Beschwerden nach der Teilnahme an einer Selbsterfahrung; Reality Upgrade bietet keinen medizinischen Behandlungsplan an und ersetzt in keinem Fall die reguläre Gesundheitsversorgung;

c)indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangene Einkünfte;

d)Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände am Veranstaltungsort.

16.3Sollte Reality Upgrade dennoch haftbar sein, ist diese Haftung stets auf höchstens den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall von der (Berufs-)Haftpflichtversicherung von Reality Upgrade ausgezahlt wird. Sofern kein Versicherungsschutz besteht oder keine Auszahlung im Rahmen der einschlägigen Versicherungspolice erfolgt, ist die Haftung von Reality Upgrade auf den für das betreffende Ausbildungsprogramm in Rechnung gestellten Betrag begrenzt.

16.4Auf die in diesem Artikel und in den übrigen Bestimmungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen können sich auch sämtliche von Reality Upgrade eingeschalteten Dritten (wie Gast-Facilitatoren, Ausbilder, Dozenten, Veranstaltungsorte und unterstützendes Personal) berufen. Diese Dritten können sich unmittelbar auf diese Bestimmungen berufen (Vertrag zugunsten Dritter).

17. Freistellung

17.1Der Teilnehmer stellt Reality Upgrade von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags einen Schaden erleiden, sofern die Ursache hierfür anderen als Reality Upgrade zuzurechnen ist. Dies umfasst ausdrücklich auch die Freistellung von Ansprüchen wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer unrichtige oder unvollständige medizinische oder psychische Angaben gemacht hat.

18. Gruppensicherheit und Ausschluss

18.1Vom Teilnehmer wird erwartet, dass er sich während der Ausbildung gegenüber anderen Teilnehmern, Ausbildern und Begleitpersonen respektvoll und konstruktiv verhält und Verhaltensweisen unterlässt, die die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung erheblich beeinträchtigen.

18.2Reality Upgrade kann einen Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft von der (weiteren) Teilnahme an der Ausbildung ausschließen, wenn der Teilnehmer:

a)trotz vorheriger Verwarnung wiederholt die Teilnahme an Bestandteilen des Programms verweigert oder angemessene Anweisungen von Reality Upgrade oder deren Ausbildern nicht befolgt; oder

b)durch grenzüberschreitendes, aggressives, bedrohliches oder anderweitig störendes Verhalten die Sicherheit anderer Teilnehmer, Ausbilder oder Begleitpersonen oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung gefährdet.

18.3Reality Upgrade wird bei ihrer Entscheidung über den Ausschluss die Art und Schwere des Verhaltens sowie die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Soweit Art oder Schwere des Verhaltens dies zulassen, wird der Teilnehmer zunächst verwarnt und erhält Gelegenheit, sein Verhalten zu ändern. Eine vorherige Verwarnung ist nicht erforderlich, wenn Reality Upgrade die Fortsetzung der Teilnahme vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann.

18.4Wird der Teilnehmer wegen einer ihm zurechenbaren schwerwiegenden Verletzung seiner Pflichten aus dem Vertrag dauerhaft von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen, kann Reality Upgrade den Vertrag ganz oder teilweise beenden. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teils der Ausbildungskosten, der auf bereits absolvierte oder bereits angebotene Bestandteile der Ausbildung entfällt. Reality Upgrade ist darüber hinaus berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen, der Reality Upgrade infolge der Pflichtverletzung und der Beendigung entsteht, soweit dieser Schaden dem Teilnehmer zugerechnet werden kann und ersatzfähig ist.

19. Geistiges Eigentum

19.1Das angebotene Ausbildungsmaterial ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sämtliche von Reality Upgrade zur Verfügung gestellten Materialien, wie Bücher, Probeprüfungen, Reader und Software, unterliegen den Urheberrechten von Reality Upgrade oder Dritten. Die in diesem Artikel genannten Materialien dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Reality Upgrade weder vervielfältigt noch veröffentlicht und/oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt werden, und zwar sowohl während der Dauer der Ausbildung als auch danach. Es ist ebenfalls nicht gestattet, die Materialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Reality Upgrade in veränderter Form zu veröffentlichen oder unter eigenem Namen zu verwenden. Die Urheber- und Eigentumsrechte an der Ausbildung liegen vollständig bei Reality Upgrade.

20. Bild- und Medienrechte

20.1Foto- und Videoaufnahmen werden ausschließlich mit der ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmers angefertigt. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt nicht rückwirkend und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf angefertigten Foto- und Videoaufnahmen.

21. E-learning und Online-Portale

21.1Die für exklusive Lernumgebungen bereitgestellten Zugangsdaten sind streng persönlich und dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden.

21.2Stellt Reality Upgrade eine unbefugte Weitergabe der Zugangsdaten fest, ist Reality Upgrade berechtigt, den Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungskosten besteht.

22. Preisänderungen

22.1Kommt es innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags, jedoch noch vor Beginn der Ausbildung, zu einer Preisänderung, hat diese keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis.

22.2Der Teilnehmer ist zur Auflösung des Vertrags berechtigt, wenn der Preis nach Ablauf von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags, jedoch noch vor Beginn der Ausbildung, erhöht wird.

22.3Die Ziffern 22.1 und 22.2 finden keine Anwendung auf Preisänderungen, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

23. Vertraulichkeit

23.1Vom Teilnehmer zur Verfügung gestellte Informationen werden von Reality Upgrade, ihren Mitarbeitern und/oder den für Reality Upgrade tätigen Personen vertraulich behandelt. Reality Upgrade hält sich an die geltenden Datenschutzvorschriften.

24. Beschwerdenverfahren

24.1Reality Upgrade strebt höchste Qualität an. Sollte ein Teilnehmer dennoch eine Beschwerde haben, ist diese so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entstehung der Beschwerde, schriftlich und begründet über info@reality-upgrade.com einzureichen.

24.2Reality Upgrade wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beschwerde inhaltlich Stellung nehmen. Ist eine weitere Prüfung erforderlich, wird der Teilnehmer hierüber unter Angabe der voraussichtlich benötigten Zeit informiert.

24.3Eine Beschwerde setzt die (Zahlungs-)Verpflichtungen des Teilnehmers in keinem Fall aus.

25. Anwendbares Recht

25.1Auf das Angebot, den Vertrag und dessen Durchführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Diese Rechtswahl lässt jedoch unberührt, dass der Verbraucher den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates genießt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit Reality Upgrade seine gewerbliche Tätigkeit, einschließlich Werbe- und Marketingaktivitäten, auf diesen Staat ausrichtet.

26. Zuständiges Gericht

26.1Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht der Rechtbank Limburg, Standort Maastricht, vorgelegt.

27. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

27.1Reality Upgrade behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen während ihrer Geltungsdauer zu ändern oder zu ergänzen.

27.2Änderungen werden schriftlich oder elektronisch bekannt gegeben. Ist eine Änderung für einen Teilnehmer, der Verbraucher ist, im Rahmen eines laufenden Vertrags nachteilig, ist dieser Verbraucher berechtigt, den Vertrag bis zu dem Zeitpunkt aufzulösen, zu dem die neuen Bedingungen in Kraft treten. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe weder ein Widerspruch noch eine Kündigung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.